Die Betreuung zu Hause hat mehrere Vorteile gegenüber einem Krankenhaus oder Altersheim. Sie trägt zu einer gewohnten und angenehmen Atmosphäre bei. Die Betreuungsperson bleibt im vertrautem Umfeld und Familienkreis.
Ausgehend von den individuellen Bedürfnissen schlagen wir Ihnen ausgewähltes Betreuungspersonal vor. Nach der Entscheidung für das Betreuungspersonal Ihrer Wahl, wird dieses zu Ihnen nach Hause gebracht.
Fairline steht Ihnen hinsichtlich Förderung und behördlicher Wege gerne beratend zur Seite. Insbesondere werden wir aber auch einen regelmäßigen Kontakt mit Ihnen und den BetreuerInnen pflegen, der Grundlage für eine gute Integration des Betreuungspersonals und Qualitätsüberprüfung ist.
Der Betreuungsstart kann in der Regel innerhalb weniger Tage erfolgen. Kommt es zu persönlichen Problemen zwischen Klienten und der Betreuung, bemühen wir uns um Deeskalation bzw. Ersatz.
24Stunden-Betreuung bedeutet liebevolle und sorgfältige Betreuung durch selbständige PersonenbetreuerInnen, die alltägliche Arbeiten im Haushalt übernehmen.
In Zusammenarbeit mit Ärzten und diplomierten Gesunheits- und KrankenpflegerInnen, können auch einzelne ärtzliche-/pflegerische Aufgaben nach erfolgter Einschulung und Unterweisung von den PersonenbetreuerInnen übernommen werden.
Für eine zu betreuende Person stehen in der Regel zwei PersonenbetreuerInnen im Monat zur Verfügung, die sich in einem vereinbarten Turnus abwechseln. In speziellen Fällen ist ein durchgehender, längerer Betreuungszeitraum möglich. Wir organisieren die An- und Abreise. Der Turnuswechsel erfolgt nahtlos durch die Betreuungskräfte, samt Statusübergabe.
Die Betreuungskräfte wohnen gemeinsam mit Ihnen unter einem Dach und sind jederzeit für Sie abrufbar. Die Betreuungskräfte benötigen ein eigenes Zimmer, sowie die Mitbenützung der Toilette und des Bades.
Die Kosten der Verpflegung und Unterkunft sind vom Klienten zu tragen.
Die selbständig erwerbstätigen Betreuungskräfte sind bis auf entsprechende Erholungszeiten 24 Stunden rufbereit. Rufbereit bedeutet jedoch nicht einen 24-Stunden-Arbeitstag. Entsprechende Erholungsphasen und ausreichender Schlaf sind unabdingbar. Die tägliche zweistündige Pause ist in Absprache mit der zu betreuenden Person abzustimmen.