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Informationen zu Förderung und Pflegegeld

FÖRDERUNG

Die Bestimmung sieht vor, dass bis zu maximal zwei PersonenbetreuerInnen gefördert (je € 400,00) werden können.

Die Förderung kann monatlich somit 
€ 800,- bei Werkverträgen mit zwei selbstständigen Betreuungskräften betragen.

Was ist im Zusammenhang mit Einkommen und Förderung zu beachten?

Die Einkommensobergrenze beträgt € 2.500,00 netto monatlich (Pflegegeld, Sonderzahlungen, Familienbeihilfen, Kinderbetreuungsgeld und Wohnbeihilfen zählen dabei nicht zum Einkommen).

Die Einkommensgrenze erhöht sich um jeweils € 400,00 für jeden unterhaltsberechtigten Angehörigen bzw. um jeweils € 600,00 für jeden behinderten unterhaltsberechtigten Angehörigen.

PFLEGEGELD

Das Pflegegeld soll ein selbstbestimmtes und nach den persönlichen Bedürfnissen orientiertes Leben pflegebedürftiger Menschen ermöglichen. Das Pflegegeld soll helfen, Mehraufwendungen teilweise abzudecken, die durch Pflege entstehen. Der Grund der Pflegebedürftigkeit ist dabei unerheblich. Es wird in sieben unterschiedlichen Stufen unterteilt. Entscheidend für die Einstufung ist grundsätzlich der in Stunden bemessene Pflegeaufwand.

PFLEGEGELDSTUFEN (Stand Jänner 2023)

Stufe 1

Stufe 2

Stufe 3

Stufe 4

Stufe 5

Stufe 6

Stufe 7

€ 175,00

€ 322,70

€ 502,80

€ 754,00

€ 1024,20

€ 1.430,20

€ 1.879,50